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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung

Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote sind unverbindlich und verpflichten uns nicht zu einer Lieferung. Unsere Geschäftsbedingungen gehen anders lautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, auf jeden Fall vor. Für Aufträge mit einem Gesamtwert von über CHF 12’000.– halten wir uns das Recht vor, 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.

3. Preise

Unsere Listenpreise verstehen sich in CHF exklusive MwSt. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Bestellung gültigen Listenpreise.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innert 30 Tagen nach Fakturadatum, rein netto ohne jeden Abzug zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken üblichen Zinssätzen zu verrechnen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sowie bei der Erledigung von Aufträgen an uns unbekannte Abnehmer, behalten wir uns vor, die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorzunehmen. An uns gerichtete Forderungen des Kunden können nicht mit unseren Forderungen auf Bezahlung des Kaufpreises für die bestellten Produkte verrechnet werden.

5. Lieferung

Der Versand erfolgt ab einem Fakturabetrag von CHF 350.– per Post-Sendung auf Gefahr des Bestellers, frei Haus, sofern die Lieferung an nur eine Lieferadresse gerichtet ist. Für Express-/Cargo- oder Kuriersendungen wird der entsprechende Zuschlag nach Aufwand verrechnet. Für Lieferungen mit einem Nettofakturabetrag unter CHF 75.– wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 8.– verrechnet.

6. Eigentumsvorbehalt, Mängelrügen

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen unser Eigentum, und wir halten uns das Recht vor, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung innert 8 Tagen nach Warenerhalt schriftlich zu melden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.

7. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur aufgrund einer vorausgehenden schriftlichen Vereinbarung angenommen. Nicht katalogmässige, originalverpackte, nach besonderen Angaben gelieferte, wenig oder nicht mehr gangbare, unvollständige sowie Waren in nicht mehr einwandfreiem Zustand können nicht gutgeschrieben werden. Entstehende Umtriebe werden bei Gutschrift mit mindestens 20% (mindestens CHF 30.–) in Abzug gebracht. Bei „PC-basierenden“ Waren, wie z. B. Software, Betriebssysteme, Harddisk, Domekameras, Harddiskrekorder, DVD-Rekorder und andere prozessorgesteuerte Waren, kann bei der Gutschrift bis 50% in Abzug gebracht werden, sofern deren Lieferung weniger als 180 Tage zurückliegt.

Nicht gutgeschrieben werden:

  • Waren, deren Lieferung mehr als 180 Tage zurückliegt
  • Waren, deren Nettofakturabetrag unter CHF 25.– liegt
  • Installationskabel mit Längen unter 15 m
  • Versandkosten, Mindermengenzuschläge, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art

Eine Gutschrift wird nicht ausbezahlt.

8. Lieferfristen

Lieferfristen beginnen erst nach definitiver Klarstellung des Auftrages. Diese sind ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung immer nur approximativ. Unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb unseres Willens liegen, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Verkehrsunterbrechung, Streik in der eigenen Firma sowie bei Lieferanten und Unterlieferanten, oder verspätete Anlieferung von Material und Bestandteilen, verlängern unsere Lieferfristen dementsprechend. Desgleichen sind wir berechtigt, unsere Liefertermine in dem Masse zu verlängern, als unsere Lieferanten dies uns gegenüber tun. Bei Lieferungsverzug ist die Stellung von Schadenersatzansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen. Ebensowenig gibt eine allfällige Überschreitung der Lieferfrist dem Besteller das Recht, vom Geschäft zurückzutreten oder den Auftrag zu annullieren.

9. Garantie

Auf den von uns gelieferten Waren übernehmen wir, ab Versanddatum, für die Dauer von 24 Monaten eine Gewährleistungsgarantie. Innerhalb dieser Garantiezeit ersetzen wir defekte Teile, die nachweisbar nicht durch äussere Einwirkungen oder Falschmanipulationen zu Schaden gekommen sind, kostenlos. Entstandene Aufwände jeglicher Art, wie z. B. Arbeitsstunden zur Ersetzung von Waren während der Garantiezeit, werden nicht von der ESAG Kommunikations-Systeme AG übernommen. Weitergehende Haftung sowie Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Abänderung werden wegbedungen. Für Waren, die nicht aus unserer eigenen Fabrikation stammen, gelten die jeweiligen Qualitäts- und Gewährleistungsgarantien der betreffenden Hersteller. Gewährleistungsansprüche auf Installationen können nur erhoben werden, sofern diese durch uns ausgeführt wurden.

10. Nichtgewerbliche Kunden

Alle von uns vertriebenen Waren sind jeweils nur für den angegebenen Zweck geeignet und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zu anderen als den angegebenen Zwecken eingesetzt werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, muss dieser bei der ESAG Kommunikations-Systeme AG geklärt werden.

11. Recht

Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberweningen. Wir behalten uns vor, ohne schriftliche Mitteilung Typen und Preise zu ändern sowie Fabrikate zu wechseln.

ESAG Kommunikations-Systeme AG

Steinbruggstrasse 21

CH-8165 Oberweningen

Telefon 044 852 39 39

Fax 044 852 39 49

www.esag-systems.ch